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14.05.2024 Todesfall: Ralf Arnulf Schmidt
Todesfall: Ralf Arnulf Schmidt -
13.05.2024 Todesfall: Erika Christeller-Moog
Todesfall: Erika Christeller-Moog -
07.05.2024 Todesfall: Toni Brodbeck
Todesfall: Toni Brodbeck -
06.05.2024 Todesfall: Heidy Herrmann-Anliker
Todesfall: Heidy Herrmann-Anliker -
03.05.2024 Todesfall: Peter Anton Gschwind-Hasenböhler
Todesfall: Peter Anton Gschwind-Hasenböhler
öffentliche Mitwirkung
Laufende Mitwirkungen
Hier finden Sie die laufenden Mitwirkungsverfahren der Gemeinde Therwil
Mitwirkung Revision Wasser- und Abwasserreglement
Mitwirkung Revision Wasser- und Abwasserreglement
Die aktuellen Wasser- und Abwasser-Reglemente der Gemeinde Therwil müssen aufgrund deren Alter (Stand: 04. Dezember 1991) überarbeitet und an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Dafür hat der Kanton Musterreglemente zur Verfügung gestellt, die die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, aber auch individuelle Regelungen durch die Gemeinden zulassen.
Die Gemeinde Therwil hat auf dieser Grundlage ihre Wasser- und Abwasserreglemente überarbeitet und legt diese nun der Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung vor. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde (www.therwil.ch) aufgeschaltet. Sie können ausserdem während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 2. Mai bis 14. Juni 2024. Stellungnahmen und Hinweise sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bitte senden Sie Ihre Eingaben an bauabteilung@therwil.ch oder per Brief an die Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Therwil, Kennwort «Mitwirkung Wasser-/ Abwasserreglemente», Bahnhofstrasse 33, 4106 Therwil.
Das Wichtigste in Kürze:
Finanzierung:
Mit den zu erhebenden Gebühren muss grundsätzlich ein ausgeglichener Kassenstand gewährleistet werden (Einnahmen = Ausgaben). Die Finanzierung der Wasser- und Abwasserkasse erfolgt dazu mittels Anschlussgebühren (Abgleichung der Erstellungskosten des Leitungsnetzes) und jährlichen Gebühren (Abdeckung des jährlichen Unterhaltes).
Steuerung des Kassenstandes:
Die Gemeindeversammlung kann jährlich anteilsmässige Reduktionen der Wasser- und Abwassergebühren beschliessen, mit dem Ziel, den aktuell hohen Abwasser-Kassenstand zu verringern. Diese werden jeweils an der Dezember-GV im Rahmen der Budgetbewilligung beschlossen.
Änderungen bei der Gebührenerhebung:
Die Gebühren sollen möglichst verursachergerecht und aufwandgering erhoben werden.
Förderung von Massnahmen zur Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses:
Finanziell gefördert werden neu Massnahmen privater Grundeigentümer/innen, mit denen die von bestehenden Überbauungen (Gebäude und versiegelte Freiflächen) abfliessenden jährlichen Niederschlagswassermengen verringert werden. Mit diesem modernen Ansatz können «Hochwasserspitzen» reduziert werden und es wird dem Prinzip der «Schwammstadt» Rechnung getragen. In Zeiten klimatischer Veränderungen und extremer Wetterereignisse können so zusätzliche Anreize zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser auf privatem Boden geschaffen werden.
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Wasserreglement_Mitwirkung.pdf (174 KB)
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Abwasserreglement_Mitwirkung.pdf (245 KB)