31.10.2024
Öffentliche Planauflage – Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, Therwil
Öffentliche Planauflage – Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, Therwil
Titel der Planauflage
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Projektbeschreibung
P-2468978.1
PVA UW Therwil
Bau einer Photovoltaikanlage (PVA) auf dem Ost- und Westdach des Unterwerks (UW) Therwil, auf der Südfassade des Westtrakts des UW und auf dem Dach des Nebengebäudes
Koordinaten: 2608535/ 1261575
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Primeo Netz AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Rechtsmittel, Einsichtnahme und Fristen
Die Gesuchsunterlagen werden vom 4. November bis zum 3. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung Therwil öffentlich aufgelegt.
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf
https://esti-consultation.ch/pub/4465/1c74a7fd online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer kei-ne Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfand-rechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Frist
Ablauf der Frist: 03.12.2024
Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde
Verwaltung
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag nur nach vorgängiger Terminvereinbarung
Tel. 061 725 21 21
Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag ganzer Tag geschlossen, Nachmittags telefonisch erreichbar
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
E-Mail der Sozialen Dienste
Telefon 061 725 22 34
Gemeindepolizei
Erlenstrasse 33
4106 Therwil
Montag 16.00 - 18.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Telefon 061 723 04 17 / 18
Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten
2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz".