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Geburtsanzeige

Geburtsanzeige
Geburtsanzeige einreichen
Zivilstandsamt BL
Geburt

Die Geburt eines Kindes muss auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls das Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird sich die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt kümmern. Bei einer Hausgeburt sind die Eltern verpflichtet, die Geburt persönlich anzuzeigen.

Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist. Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.

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